Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Bundesvorstand des Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) hatte
am 8. Mai 2008 gegenüber den Delegierten seines Verbandes einer
Erklärung zu dem Beschluss des G-BA zur Gesprächpsychotherapie
abgegeben.
Nachdem diese Erklärung in der breiten Fachöffentlichkeit bekannt
geworden ist, sieht sich die GwG veranlasst, dazu öffentlich Stellung
zu nehmen.
In der Anlage übersende ich Ihnen den an den Bundesvorstand
der DPtV gerichteten offenen Brief.
Um Ihnen unabhängig von der GwG-Stellungnahme eine eigene Bewertung
zu ermöglichen, halten wir es im Sinne der Transparenz für geboten,
die Erklärung des DPtV-Bundesvorstandes dem offenen Brief beizufügen.
Gegen eine Weiterverwendung bestehen keine Einwände.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Otto Hentze
Anlagen als Link:
Erklärung
des DPTV-Bundesvorstandes
Stellungnahme der GwG
6. Juli 2008: Stellungnahme von Dipl.-Psych.
Friedrich Gocht, Reutlingen
Delegierter der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung in der LPK Baden-Württemberg
zuerst veröffentlicht in der Mail- und Diskussionsliste "Psychotherapeuten"
der "Berliner Blätter"
http://de.groups.yahoo.com/group/psychotherapeuten
Sehr geehrter Kollege Hentze,
Ihr Brief ist sicherlich kaum geeignet, eine differenzierte
und sachliche Diskussion einzuleiten. Ich habe lange gezögert,
ob ich darauf überhaupt antworten sollte, will aber dennoch
einmal versuchen, auf den Boden der Sachlichkeit zu kommen in dieser
Angelegenheit, nachdem auch einige andere Kolleginnen und Kollegen
sich dazu bereits nicht immer sachlich geäußert haben.
Gehen Sie bitte davon aus, dass ich hier meine eigene Meinung vertrete,
sie ist nicht abgesprochen mit anderen Mandatsträgern der DPtV,
auch nicht gegengelesen oder sonstwie von irgend jemandem außer
mir selbst bearbeitet.
Zunächst eine Klarstellung: Das war keine Erklärung
des BV der DPtV an die Delegiertenversammlung, sondern ein erster
Ansatz, die Diskussion unter
den Mandatsträgern zu eröffnen. Leider war weder die Datei noch die
Mail insgesamt entsprechend gekennzeichnet. Diesen Mangel hat der BV der DPtV
erkannt und Konsequenzen daraus gezogen.
Im Inhalt jedoch geht es eigentlich um etwas anderes:
Das Ende eines naiven Politik-Verständnisses. Bevor Sie sich über
diese Bemerkung vielleicht aufregen, lesen Sie bitte erstmal weiter
...
Im GemBA wirken Kostenträger (vertreten durch
die Spitzenverbände der Krankenkassen; ab 2008 Spitzenverband
Bund der Krankenkassen) und Leistungserbringer (vertreten durch die
Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft) zusammen.
Organisationen, die auf Bundesebene maßgeblich die Interessen
von Patienten sowie der chronisch kranken und behinderten Menschen
in Deutschland wahrnehmen, haben vom Gesetzgeber ein Mitberatungs-
und Antragsrecht im GemBA erhalten (§ 140f SGB V). Gewählt
werden als Mitglied oder Stellvertreter kann also nur, wer in den
genannten Gremien Mitglied ist. Daraus folgt zwangsläufig, dass
ein Mitglied des GemBA kein direktes oder gar imperatives Mandat
hat von seinem ihn tragenden Verband, sondern eines von (in unserem
Fall) der KBV; in der KBV hat er ein Mandat seiner KV und in dieser
wiederum ein Mandat seines ihn tragenden Verbandes. Wiederum daraus
folgt, dass ein Vertreter der DPtV dort (im GemBA) keine reine Verbandspolitik
mehr vertreten kann oder eine Politik, die vom Souverän des
Verbandes ihm als verbindlicher Auftrag mitgegeben werden kann; dies
aber wird seitens der Mitgliedschaft - mehr oder weniger selbstverständlich
- erwartet. Damit eröffnet sich das erste Konfliktfeld.
Es gibt ein weiteres: Der GemBA hat früher eher
das Prinzip der eminenzbasierten Entscheidungsstruktur gehabt, die
Entscheidungen waren inhaltlich nicht überprüfbar und sachlich
kaum angreifbar. In dieser nun gerade abgelaufenen Legislaturperiode
(und vorbereitend in der vorangegangenen) entwickelte sich eine Revolution,
nämlich die konsequente Einführung der evidenzbasierten
Entscheidungsstruktur - und damit die inhaltliche Überprüfbarkeit
und sachliche Angreifbarkeit der Entscheidungen. Psychotherapeuten
haben durch die Einführung der aktuellen Verfahrensregeln massgeblich
daran Anteil. Damit ergibt sich zunächst die Definition von "Transparenz" und
deren Hintergrund. Dass niedergelassene Psychotherapeuten und Fachverbands-Vertreter
der Gesprächspsychotherapie ein anderes Verständnis von
Transparenz haben und auch sehr gute Gründe, sich nachhaltig
einzusetzen für die Integration der GT in das System, bleibt
davon unberührt. Das daraus sich ergebende Konfliktfeld ist
offenkundig.
Und es gibt ein drittes: Jedes Mitglied jedes Verbandes
entwickelt in Laufe der Zeit Überzeugungen und Werthaltungen,
die mit seiner verbandlichen Herkunft unweigerlich verbunden sind.
Wird aus einem Mitglied ein Mandatsträger, passiert etwas Schwieriges:
Er löst sich ein Stück weit von seinem Verband, erhält
Aufträge und damit Mandate von Gremien (z.B. im KV-System oder
im Kammer-System), die mit seinem ursprünglichen Mandat seitens
seines Verbandes nichts mehr zu tun haben - oder nur noch sehr wenig.
Daraus entsteht ein intrapersönliches Konfliktfeld, dass nicht
selten nur schwierig zu lösen ist, aber zwangsläufige Folge
der zugrunde liegenden Strukturen ist. Hinzu kommt, dass die Arbeitsgremien
oft unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagen und damit den
Transport und die Erläuterung von Entscheidungen und Entscheidungsprozessen
in die Verbandsmitgliedschaft und die breitere Öffentlichkeit
mindestens erschweren.
Das naive Politikverständnis aber sagt: Ich wähle
eine Kollegin oder einen Kollegen, hoffe, dass er in der Hierarchie
der Strukturen aufsteigt und erwarte natürlich, dass er dort
die Meinung vertritt, für die ich ihn gewählt habe. Auf
den ersten Blick erscheint das zwingend logisch, stimmt aber nicht
(immer). Daraus könnte ein viertes Konfliktfeld abgeleitet werden,
nämlich die Frage, ob es Sinn macht, führenden Vertretern
eines Verbandes überhaupt das Mandat zu geben, sich in solche
Gremien (KBV-VV, GemBA, Bewertungsausschuss) wählen zu lassen
- oder ob es der Integrität des individuellen und verbandlichen
Selbstverständnisses förderlicher ist, andere Personen
mit solchen Aufträgen zu versehen. Das jedoch wird niemand ernsthaft
wollen können, dass ausgerechnet in den relevanten Spitzengremien
nicht die gewählte Spitze des Verbandes vertreten ist. Damit
aber bleibt nur eins: Diese Leute verdienen nicht nur unser Vertrauen,
sondern sie haben es, sonst wären sie nicht gewählt worden.
Aber kein blindes Vertrauen. Sie müssen ihre Arbeit legitimieren
im Rahmen der üblichen demokratischen Kontrolle; und sie leben
mit einem hohen Risiko - dass sie nämlich das nächste Mal
nicht mehr gewählt werden. Wenn Sie mir eine legere Anmerkung
erlauben: es gehört eine erhebliche sadomasochistische Energie
dazu, sich diesem Spagat auszusetzen.
Ich gehe davon aus, dass solche Zusammenhänge
Ihnen nicht unbekannt sind. Vor diesem Hintergrund erscheint mir
nicht nur der letzte Satz Ihres Briefes mit der ultimativen Aufforderung
unverständlich.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Gocht
Praxis für Psychotherapie
Kaiserstr. 29
72764 Reutlingen
T. & Fax: 07121-490004
gocht@schwaben.de
P.S.: ich schreibe immer im grammatischen Geschlecht. Wer daraus eine gender-Diskussion
ableitet, hat ein Problem, das ich nicht habe.
Anmerkung der Redaktion BBPP:
Friedrich Gocht schrieb im letzten Satz:
"Ich
gehe davon aus, dass solche Zusammenhänge
Ihnen nicht unbekannt sind. Vor diesem Hintergrund erscheint mir
nicht nur der letzte Satz Ihres Briefes mit der ultimativen Aufforderung
unverständlich."
Diese "ulitmative Aufforderung" lautete:
"Der Vorstand der GwG erwartet, dass Sie Ihre sog. "Erklärung" förmlich
zurückziehen,
dies Ihren Delegierten, aber auch all jenen Mitgliedern Ihres Verbandes
mitteilen, bei denen Ihre "Erklärung" inzwischen angekommen ist.
Ich fordere Sie auf, uns bis zum 07.07.2008 mitzuteilen, dass Sie
dem nachkommen werden.
Mit Grüßen
gez. Gisela Borgmann-Schäfer
2. Vorsitzende GwG"
Die "Berliner Blätter" weisen darauf hin, dass der
"Offene Brief der GwG" zwar von Karl-Otto Hentze als Bundesgeschäftsführer
der GwG verteilt worden ist. Unterzeichnende des "Offenen
Briefes" ist aber Dipl.-Psych. Gisela Borgmann-Schäfer
als 2. Vorsitzende.
Weitere Diskussion zum Thema
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