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6. Juli 2008: Stellungnahmen (nach unten scrollen)
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20.6.2008:
Offener Brief der GwG zur Erklärung des DPtV-Bundesvorstandes
hinsichtlich des Beschlusses des G-BA zur Gesprächspsychotherapie

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Bundesvorstand des Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) hatte am 8. Mai 2008 gegenüber den Delegierten seines Verbandes einer Erklärung zu dem Beschluss des G-BA zur Gesprächpsychotherapie abgegeben.

Nachdem diese Erklärung in der breiten Fachöffentlichkeit bekannt geworden ist, sieht sich die GwG veranlasst, dazu öffentlich Stellung zu nehmen.

In der Anlage übersende ich Ihnen den an den Bundesvorstand der DPtV gerichteten offenen Brief.

Um Ihnen unabhängig von der GwG-Stellungnahme eine eigene Bewertung zu ermöglichen, halten wir es im Sinne der Transparenz für geboten, die Erklärung des DPtV-Bundesvorstandes dem offenen Brief beizufügen.

Gegen eine Weiterverwendung bestehen keine Einwände.

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Otto Hentze

Anlagen als Link:
Erklärung des DPTV-Bundesvorstandes
Stellungnahme der GwG


6. Juli 2008: Stellungnahme von Dipl.-Psych. Friedrich Gocht, Reutlingen
Delegierter der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung in der LPK Baden-Württemberg

zuerst veröffentlicht in der Mail- und Diskussionsliste "Psychotherapeuten" der "Berliner Blätter"
http://de.groups.yahoo.com/group/psychotherapeuten

Sehr geehrter Kollege Hentze,

Ihr Brief ist sicherlich kaum geeignet, eine differenzierte und sachliche Diskussion einzuleiten. Ich habe lange gezögert, ob ich darauf überhaupt antworten sollte, will aber dennoch einmal versuchen, auf den Boden der Sachlichkeit zu kommen in dieser Angelegenheit, nachdem auch einige andere Kolleginnen und Kollegen sich dazu bereits nicht immer sachlich geäußert haben. Gehen Sie bitte davon aus, dass ich hier meine eigene Meinung vertrete, sie ist nicht abgesprochen mit anderen Mandatsträgern der DPtV, auch nicht gegengelesen oder sonstwie von irgend jemandem außer mir selbst bearbeitet.

Zunächst eine Klarstellung: Das war keine Erklärung des BV der DPtV an die Delegiertenversammlung, sondern ein erster Ansatz, die Diskussion unter den Mandatsträgern zu eröffnen. Leider war weder die Datei noch die Mail insgesamt entsprechend gekennzeichnet. Diesen Mangel hat der BV der DPtV erkannt und Konsequenzen daraus gezogen.

Im Inhalt jedoch geht es eigentlich um etwas anderes: Das Ende eines naiven Politik-Verständnisses. Bevor Sie sich über diese Bemerkung vielleicht aufregen, lesen Sie bitte erstmal weiter ...

Im GemBA wirken Kostenträger (vertreten durch die Spitzenverbände der Krankenkassen; ab 2008 Spitzenverband Bund der Krankenkassen) und Leistungserbringer (vertreten durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft) zusammen. Organisationen, die auf Bundesebene maßgeblich die Interessen von Patienten sowie der chronisch kranken und behinderten Menschen in Deutschland wahrnehmen, haben vom Gesetzgeber ein Mitberatungs- und Antragsrecht im GemBA erhalten (§ 140f SGB V). Gewählt werden als Mitglied oder Stellvertreter kann also nur, wer in den genannten Gremien Mitglied ist. Daraus folgt zwangsläufig, dass ein Mitglied des GemBA kein direktes oder gar imperatives Mandat hat von seinem ihn tragenden Verband, sondern eines von (in unserem Fall) der KBV; in der KBV hat er ein Mandat seiner KV und in dieser wiederum ein Mandat seines ihn tragenden Verbandes. Wiederum daraus folgt, dass ein Vertreter der DPtV dort (im GemBA) keine reine Verbandspolitik mehr vertreten kann oder eine Politik, die vom Souverän des Verbandes ihm als verbindlicher Auftrag mitgegeben werden kann; dies aber wird seitens der Mitgliedschaft - mehr oder weniger selbstverständlich - erwartet. Damit eröffnet sich das erste Konfliktfeld.

Es gibt ein weiteres: Der GemBA hat früher eher das Prinzip der eminenzbasierten Entscheidungsstruktur gehabt, die Entscheidungen waren inhaltlich nicht überprüfbar und sachlich kaum angreifbar. In dieser nun gerade abgelaufenen Legislaturperiode (und vorbereitend in der vorangegangenen) entwickelte sich eine Revolution, nämlich die konsequente Einführung der evidenzbasierten Entscheidungsstruktur - und damit die inhaltliche Überprüfbarkeit und sachliche Angreifbarkeit der Entscheidungen. Psychotherapeuten haben durch die Einführung der aktuellen Verfahrensregeln massgeblich daran Anteil. Damit ergibt sich zunächst die Definition von "Transparenz" und deren Hintergrund. Dass niedergelassene Psychotherapeuten und Fachverbands-Vertreter der Gesprächspsychotherapie ein anderes Verständnis von Transparenz haben und auch sehr gute Gründe, sich nachhaltig einzusetzen für die Integration der GT in das System, bleibt davon unberührt. Das daraus sich ergebende Konfliktfeld ist offenkundig.

Und es gibt ein drittes: Jedes Mitglied jedes Verbandes entwickelt in Laufe der Zeit Überzeugungen und Werthaltungen, die mit seiner verbandlichen Herkunft unweigerlich verbunden sind. Wird aus einem Mitglied ein Mandatsträger, passiert etwas Schwieriges: Er löst sich ein Stück weit von seinem Verband, erhält Aufträge und damit Mandate von Gremien (z.B. im KV-System oder im Kammer-System), die mit seinem ursprünglichen Mandat seitens seines Verbandes nichts mehr zu tun haben - oder nur noch sehr wenig. Daraus entsteht ein intrapersönliches Konfliktfeld, dass nicht selten nur schwierig zu lösen ist, aber zwangsläufige Folge der zugrunde liegenden Strukturen ist. Hinzu kommt, dass die Arbeitsgremien oft unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagen und damit den Transport und die Erläuterung von Entscheidungen und Entscheidungsprozessen in die Verbandsmitgliedschaft und die breitere Öffentlichkeit mindestens erschweren.

Das naive Politikverständnis aber sagt: Ich wähle eine Kollegin oder einen Kollegen, hoffe, dass er in der Hierarchie der Strukturen aufsteigt und erwarte natürlich, dass er dort die Meinung vertritt, für die ich ihn gewählt habe. Auf den ersten Blick erscheint das zwingend logisch, stimmt aber nicht (immer). Daraus könnte ein viertes Konfliktfeld abgeleitet werden, nämlich die Frage, ob es Sinn macht, führenden Vertretern eines Verbandes überhaupt das Mandat zu geben, sich in solche Gremien (KBV-VV, GemBA, Bewertungsausschuss) wählen zu lassen - oder ob es der Integrität des individuellen und verbandlichen Selbstverständnisses förderlicher ist, andere Personen mit solchen Aufträgen zu versehen. Das jedoch wird niemand ernsthaft wollen können, dass ausgerechnet in den relevanten Spitzengremien nicht die gewählte Spitze des Verbandes vertreten ist. Damit aber bleibt nur eins: Diese Leute verdienen nicht nur unser Vertrauen, sondern sie haben es, sonst wären sie nicht gewählt worden. Aber kein blindes Vertrauen. Sie müssen ihre Arbeit legitimieren im Rahmen der üblichen demokratischen Kontrolle; und sie leben mit einem hohen Risiko - dass sie nämlich das nächste Mal nicht mehr gewählt werden. Wenn Sie mir eine legere Anmerkung erlauben: es gehört eine erhebliche sadomasochistische Energie dazu, sich diesem Spagat auszusetzen.

Ich gehe davon aus, dass solche Zusammenhänge Ihnen nicht unbekannt sind. Vor diesem Hintergrund erscheint mir nicht nur der letzte Satz Ihres Briefes mit der ultimativen Aufforderung unverständlich.

Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Gocht
Praxis für Psychotherapie
Kaiserstr. 29
72764 Reutlingen
T. & Fax: 07121-490004
gocht@schwaben.de

P.S.: ich schreibe immer im grammatischen Geschlecht. Wer daraus eine gender-Diskussion ableitet, hat ein Problem, das ich nicht habe.


Anmerkung der Redaktion BBPP:

Friedrich Gocht schrieb im letzten Satz:

"
Ich gehe davon aus, dass solche Zusammenhänge Ihnen nicht unbekannt sind. Vor diesem Hintergrund erscheint mir nicht nur der letzte Satz Ihres Briefes mit der ultimativen Aufforderung unverständlich."

Diese "ulitmative Aufforderung" lautete:
"Der Vorstand der GwG erwartet, dass Sie Ihre sog. "Erklärung" förmlich zurückziehen, dies Ihren Delegierten, aber auch all jenen Mitgliedern Ihres Verbandes mitteilen, bei denen Ihre "Erklärung" inzwischen angekommen ist. Ich fordere Sie auf, uns bis zum 07.07.2008 mitzuteilen, dass Sie dem nachkommen werden.
Mit Grüßen
gez. Gisela Borgmann-Schäfer
2. Vorsitzende GwG"


Die "Berliner Blätter" weisen darauf hin, dass der "Offene Brief der GwG" zwar von Karl-Otto Hentze als Bundesgeschäftsführer der GwG verteilt worden ist. Unterzeichnende des "Offenen Briefes" ist aber Dipl.-Psych. Gisela Borgmann-Schäfer als 2. Vorsitzende.

Weitere Diskussion zum Thema
in der Mail- und Diskussionsliste der "Berliner Blätter...".:
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