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Stellungnahme der DGPT
zum aktuellen Vorgehen der Techniker Krankenkasse

Hamburg, den 6. Mai 2013 -
Die Techniker Krankenkasse schlägt vor,
psychisch erkrankten Versicherten einen passenden Therapeuten zuzuweisen.
„Wir lehnen diese Einschränkung des freien Zugangs von Patienten
zu Ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeuten strikt ab“,
sagt der Vorsitzende der
Deutschen Gesellschaft
für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT),
Dr. Bernhard Janta.

WEITER: siehe pdf-Anlage
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Anmerkung der Redaktion (Berliner Bätter für Psychoanalyse und Psychotherapie):

Die DGPT übersieht leider,
daß der freie Zugang von Patienten zu Ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeuten
bereits durch die Kassenärztlichen Vereinigungen eingeschränkt ist.

Seit Einführung des Psychotherapeutengesetzes haben die KVen
zunächst durch das sogenannte "Schirmer-Fenster" über Zulassungseinschränkungen verfügt.

Näheres dazu:

Und auch heute ist der freie Zugang von Patienten
zu allen approbierten Psychologischen PsychotherapeutInnen nicht möglich,
wenn diese an den Zulassungshürden der KVen scheitern.
Nur über das umständliche Kostenerstattungsverfahren
können dann Versicherte ihre psychotherapeutischen Behandlungen finanziert bekommen.

Näheres dazu:

Die DGPT sollte sich daran erinnern,
wie viele ihrer Mitglieder jahrelang gegen die sogenannten "Kostenerstattler" gekämpft haben
und damit auch deren berufliche Würde verunglimpften.

Die Freiheit scheitert vielfach an den Gesetzen.
Wir haben aber die Freiheit und können an der Änderung von Gesetzen mitwirken.

Gerd Böttcher
redaktion@bbpp.org

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