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Computerprogramme statt Psychotherapie:  
 Ruft die DPtV (Deutsche PsychotherapeutenVereinigung)
zu einem Versto
ß gegen die Berufsordnung auf?

 

Die DPtV fordert seine Mitglieder zur Beteiligung an einer „wissenschaftlichen Studie“ auf, in der der Nutzen des Online-Programms Deprexis überprüft werden soll und die die DPtV gemeinsam mit der Softwarefirma GAIA AG durchführen will. Allerdings weiß die GAIA AG schon vor Beginn der Studie, dass dieses Programm dauerhaft vor Depression schützt.

Die GAIA AG schreibt auf ihrer Internetseite www.gaia-group.com/de/patientenprogramme:
Deprexis® - das psychotherapeutische Online-Programm
Deprexis® ist das erste individuelle Onlineprogramm gegen Depressionen. Es vermittelt etablierte psychotherapeutische Methoden und hilft Patienten dabei, Depressionen zu überwinden und sich dauerhaft davor zu schützen.

Man fragt sich, was sich die DPtV davon verspricht, Softwareprogramme als Heilmittel in die Praxen von Psychotherapeuten zu bringen und natürlich auch, was die DPtV für diese Marketinghilfe – so muss man das Vorgehen der GAIA AG verstehen – bezahlt bekommt.
Zu prüfen ist auch, ob die Tätigkeit für die GAIA AG, die die Kooperation mit den DPtV-Kollegen offensichtlich zur Verkaufsförderung von Deprexis einsetzen will, nicht eine gewerbliche Dienstleistung ist, unabhängig davon, ob die Bezahlung dieser Dienstleistung unmittelbar dem Psychotherapeuten, der die Patienten einwirbt, zugute kommt, oder wie hier mittelbar, nämlich seinem Berufsverband.

In der Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Berlin heißt es unter Regeln der Berufsausübung, § 4 Allgemeine Obliegenheiten:
(4) Es ist dem Psychotherapeuten untersagt, Waren oder andere Gegenst
ände im Zusammenhang mit der psychotherapeutischen Arbeit gewerblich abzugeben oder gewerbliche Dienstleistungen zu erbringen. Darüber hinaus ist es ihm untersagt, seinen Namen in Verbindung mit einer psychotherapeutischen Berufsbezeichnung für gewerbliche Zwecke herzugeben.

Wenn es aber keine gewerbliche Dienstleistung sein soll, sondern als Teil der psychotherapeutischen Arbeit und der psychotherapeutischen Methodik zu betrachten ist, was sicher Ziel der GAIA AG ist (Deprexis® - das psychotherapeutische Online-Programm, Deprexis als zusätzliches Element bei der Behandlung, ... zur Überbrückung von Wartezeiten“), dann bedarf es nach § 5 Abs. 5 der Berufsordnung der Genehmigung der Psychotherapeutenkammer-Berlin zur Durchführung solcher Studien.

Dazu  heißt es unter § 5 Sorgfaltspflichten in  der Berufsordnung:

(5) Psychotherapeuten erbringen psychotherapeutische Behandlungen im persönlichen
Kontakt. Sie dürfen diese über elektronische Kommunikationsmediennur in begründeten Ausnahmefällen und unter Beachtung besonderer Sorgfaltspflichten durchführen. Modellprojekte, insbesondere zur Forschung, in denen psychotherapeutische Behandlungen ausschließlich über Kommunikationsnetze durchgeführt werden, bedürfen der Genehmigung durch die Psychotherapeutenkammer Berlin und sind zu evaluieren.

Es handelt sich beim Vorgehen der DPtV offensichtlich nicht nur um ein fragwürdiges Vorgehen hinsichtlich der  Berufsausübung der Psychotherapeuten, sondern augenscheinlich auch um einen Aufruf zum Verstoß gegen die Berufsordnung, den dann die teilnehmenden Psychotherapeuten zu verantworten hätten.

Michael Schmude, Berlin

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