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Berliner Erklärung 

der analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Deutschland (VAKJP)

Die Vereinigung der analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Deutschland e.V. ist der größte Berufs- und Fachverband der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Deutschland. 90 % der an der psychotherapeutischen Versorgung von Kinder- und Jugendlichen im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung teilnehmenden Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten  werden durch diesen Verband repräsentiert. Analytische Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten nehmen seit 1971 an der kassenärztlichen Versorgung teil. Sie sind neben den Kinder- und Jugendpsychiatern die einzige psychotherapeutische Berufsgruppe im Rahmen der Kassenrichtlinien, deren Praxis allein auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet ist.

Eigene Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten gefordert

Durch das Fehlen einer gesetzlich vorgeschriebenen eigenen Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten droht eine bundesweit flächendeckende Unterversorgung im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Leidtragende sind behandlungsbedürftige Kinder und Jugendliche, weil sie keinen Therapieplatz finden können.

Nach § 101 Absatz 4 SGB V bilden ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten eine gemeinsame Arztgruppe zur Durchführung einer gemeinsamen Bedarfsplanung. Diese gesetzliche Regelung führt zu einer bundesweit nahezu flächendeckenden Unterversorgung im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Fast alle Planungsgebiete in den alten Bundesländern sind für Zulassungen gesperrt, obwohl Wartezeiten auf einen Therapieplatz bei einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten von ½ bis 1 Jahr keine Seltenheit sind. Es gibt Landstriche, in denen sich kein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut niederlassen kann, weil wegen der bestehenden gesetzlichen Regelung Zulassungssperren erlassen werden mußten.

Für Allgemein- und Kinderärzte werden getrennte Bedarfsplanungen durchgeführt, weil die zu behandelnden Patientengruppen unterschiedlich sind und der Bedarf an Behandlungsplätzen für Kinder- und Jugendliche nicht durch die Bedarfszahlen bei den Allgemeinärzten errechnet werden kann. Dieses Beispiel ist auf die Situation der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie fachlich fundiert genauso anwendbar.

Wir fordern deshalb das Bundesministerium für Gesundheit und den Deutschen Bundestag auf, eine eigene Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten im Gesetz zu verankern.

Katastrophale wirtschaftliche Situation der Kinder– und Jugendlichen-Psychotherapeuten

Tatsache ist: Das Psychotherapeutengesetz hat die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung zwar gesetzlich verankert. Dies war das Ziel der Politik. Aber seine Umsetzung kostet nun Geld, das niemand aufbringen will:

     

  • Die Kassenärztlichen Vereinigungen sehen nicht ein, daß die Ärzteschaft allein die Kosten des Gesetzes tragen soll.
  • Die Krankenkassen verstecken sich hinter ihrem Bemühen um Beitragssatzstabilität.
  • Das Bundesministerium für Gesundheit tut nichts.

Die Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen setzt sich über die Bundessozialgerichts-Urteile hinweg, die den Psychotherapeuten ein den anderen Arztgruppen vergleichbares Einkommen zusprechen. Sie mutet den Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten finanziell untragbare Zustände zu. Das für eine wirtschaftliche Praxisführung geforderte Mindesthonorar wird um 20-30% unterschritten. Die akute Finanzmisere von ca. 20.000 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird damit festgeschrieben. Psychotherapie ist so nicht durchführbar.

Wir fordern den Deutschen Bundestag und das Bundesgesundheitsministerium auf, endlich zu handeln. Das Geld zur Finanzierung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Psychotherapie muß zur Verfügung gestellt werden. Wenn dies nicht geschieht, droht das Ende der Psychotherapie mit großem Schaden für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland

Der Vorstand und die Mitgliederversammlung der VAKJP, im April 2000

 

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