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Die Berliner Blätter für Psychoanalyse und Psychotherapie freuen sich, dass die Leiterin der Sektion Psychologische Psychoanalytiker in der DGPT, Frau Dipl.-Psych. Ellen Bruckmayer, nach langer Zeit wieder Informationen über ihre berufspolitischen Aktivitäten für die Medien zugänglich macht. Da auch die Internetanbindungen von DGPT und den ihr angeschlossenen Fachgesellschaften wenig aktualisierungsfreudig sind und die berufspolitisch interessierten Psychoanalytikerinnen und Psychoanalytiker auf die vorzüglich redigierten Internetseiten von bvvp, vpp, Vereinigung,  DPTV und seit einigen Wochen auch VaKJP angewiesen sind, muß man für den Bericht von Ellen Bruckmayer über das Gespräch mit Bundesinnenminister Schily über die Verzögerung der "Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP)" durch das Bundesinnenministerium besonders dankbar sein.


Gespräch mit Innenminister Otto Schily
zur Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten
und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP)

Am 06.12.1999 trafen sich auf Initiative von und Vermittlung durch Herrn Lehndorfer vier Vertreter der AGR (die Herren Best, Deister, Lehndorfer und Frau Bruckmayer) in München mit Innenminister Schily zur Besprechung der Probleme, die sich von Seiten des Bundesministerium für Inneres zum Referentenentwurf der GOP ergeben hatten. Das BMI hatte dem Entwurf nicht zugestimmt, weil mit der Angleichung der Beihilfehonorare der psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (PP und KJP) an die GOÄ ein zusätzlicher Kostenaufwand von insgesamt 2,3 Mio. DM im Jahr zu erwarten wäre.

 Die wesentlichen Inhalte der BMI-internen Stellungnahme wurden diskutiert, wobei Minister Schily sich der vorrangig finanziellen Argumentation anschloß. Angesichts der Anforderung an sein Ministerium, in 3 Jahren über 500 Mio. DM einzusparen, strebt das BMI eine Absenkung der Leistungsvergütungen in der GOÄ an. Es fürchtet, diese könne durch eine jetzige Angleichung der Vergütung für PP und KJP an die Honorare der ärztlichen Psychotherapeuten erschwert werden, vor allem durch Protest der PP und KJP.

Ein solcher Protest ist jedoch deshalb nicht zu erwarten, weil nach dem GOP-Entwurf lediglich gefordert wird, daß die Vorschriften der GOÄ in der jeweiligen Fassung auch für die PP und KJP Anwendung finden.

Unsere Argumente waren in erster Linie rechtlicher Natur:

1.      Honorarmäßige Gleichbehandlung aller Psychotherapeuten

-          wegen berufsrechtlicher und sozialrechtlicher Gleichstellung durch das PsychThG

-          aus fachlich-inhaltlichen Gründen (Institutsausbildung, welche von der Beihilfe noch immer gefordert wird, und Tätigkeit im Rahmen der Richtlinienpsychotherapie)

-          aus betriebswirtschaftlichen Gründen (Kosten von Psychotherapie-Praxen).

2.      Gefahr der Benachteiligung von Beihilfepatienten, die bei niedrigerer Vergütung durch einen Teil der Psychotherapeuten entweder schwerer einen Behandlungsplatz finden (um so mehr als auch das Beihilfe-Antragsverfahren erschwert ist) oder die bei einem psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten eine höhere Zuzahlung zu leisten haben als bei einem ärztlichen Psychotherapeuten.

3.      BSG-Urteile

Ergebnis:

Erwartungsgemäß wurde keine Zusage bzgl. einer Befürwortung der GOP gegeben, aber Minister Schily als Jurist konnte sich den rechtlichen Argumenten nicht verschließen und sagte zu, das Argument der Gleichbehandlung und die Konsequenzen aus den BSG-Urteilen hausintern zu prüfen. 

E. Bruckmayer, 06.12.1999


Kurzkommentar der Berliner Blätter 

Gespräche, von denen man sich "erwartungsgemäß" keine Ergebnisse verspricht, gehören zwar zu den notwendigen Leerlaufleistungen von Verbandsfunktionären; sie haben aber hauptsächlich eine Alibifunktion gegenüber den Verbandsmitgliedern. McCullen, einer der renommierten amerikanischen Verbändesoziologen, meint, daß solcherart Gespräche Ergebnisse eher verzögern als beschleunigen, wenn die Entscheidungsträger (wie Minister) solche Gespräche schon als Entgegenkommen und demokratische Leistung werten, sich dadurch aber gleichzeitig von dem politischen Druck entlasten, konkrete Handlungsangebote anbieten zu müssen.

Bedauerlich ist auch, daß es anscheinend noch immer nicht möglich ist, mit allen psychologische Psychotherapeuten vertretenden Verbänden gemeinsam aufzutreten. GOP und Beihilferecht sind ja nun gerade nicht die Domäne der an den gesetzlich Krankenversicherten orientierten Richtlinienverbände. Aber immerhin, die AGR hat einen Versuch gestartet.

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