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Über die Pressekonferenz (02.09.99)
und Erläuterung der Verfassungsbeschwerde


28.08.99

RA Stock
Theaterstr.61
52062 Aachen
fon 0241-474700
fax 0241-4747026

BAPT
Berufsverband Akademischer Psychotherapeuten
Siebenmorgen 37
51427 Bergisch Gladbach
0700-60020020

Ulrich Sollmann
Höfestr.87
44801 Bochum
fon: 0234-383828
fax: 0234-384704

 

Das Psychotherapeutengesetz:

Übergangsregelungen verstossen gegen die Verfassung

 Einladung zur Pressekonferenz

 Donnerstag, den 2.9.1999,Um 12.00 Uhr

Rheinturm Restaurant Panorama (Loge)

Düsseldorf neben dem Landtag

Akademische PsychotherapeutInnen arbeiten seit vielen Jahren qualifiziert und engagiert im Gesundheitssystem. Ihre Arbeit unterlag bislang einer ständigen Qualitätskontrolle, die zu einem großen Teil durch unabhängige Gutachter sowie die medizinischen Dienste der Krankenkassen garantiert war. Die psychothe­rapeutische Leistung wurde vielfach von den Kranken­kassen mitfinanziert.

Dieselben akademischen PsychotherapeutInnen sind aber nun durch die Übergangsregelungen des am 01.01.1999 in Kraft getretene Psychotherapeutengesetzes in ihrer beruflichen Existenz gefährdet. Einerseits bekommen sie keine Approbation, d.h. sie haben nach dem Gesetz nicht die Erlaubnis, als Psychotherapeut tätig zu sein. Andererseits wird ihre Leistung durch die Krankenkassen nicht mehr bezahlt. Sie dürfen sich nicht einmal mehr Psychotherapeut nennen. Und dies alles trotz einer eklatanten Unterversorgung der Bevölkerung mit psychotherapeutischen Leistungen!

Die Rechtslage ist bundesweit höchst umstritten. Während die norddeutschen Gerichte (OVG Hamburg, OVG Lüneburg, VG Berlin u.a.) den Ausschluß der akademischen Psychotherapeuten von der psychotherapeutischen Versorgung für verfassungswidrig halten, hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in mehreren Fällen den Antrag auf Erteilung einer vorläufigen Approbation abgelehnt. Dies bedeutet den existentiellen Ruin mehrerer hundert akademischer PsychotherapeutInnen.

Der Berufsverband akademischer PsychotherapeutInnen BAPt e.V. ist der Zusammenschluß der betroffenen Personengruppe. Mit Unterstützung anderer psychotherapeutischer Fachverbände hat er jetzt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Bezogen auf das Eilverfahren des Musterklägers, Ulrich Sollmann, soll durch das Bundesverfassungsgericht der Verstoß gegen die Berufsfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz bestätigt werden. Bei Klageerfolg müßte der Gesetzgeber die Übergangsregelungen des PTG entsprechend ändern. Dies hieße auch die existentielle Rettung der akademischen PsychotherapeutenInnen. Dies hieße auch eine merkliche Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung.

BAPt e.V. und Musterkläger möchten Ihnen den Sachverhalt, sprich bundesweite existentielle Notlage der akademischen PsychotherapeutInnen aufzeigen. Gleichzeitig wird durch den Proßezbevollmächtigten die juristische Argumentation bezüglich der Verfassungsbeschwerde im einzelnen offengelegt. Im Gegensatz zu zwei Fällen, die das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen hat, stützt sich diese im wesentlichen auf die zur Zeit kontroverse aktuelle Rechtsprechung in den einzelnen Bundesländern und ein Rechtsgutachten der FU Berlin, Institut für Staatslehre.

Bergisch-Gladbach/Bochum, 30.08.1999
V.i.S.d.P.: Anne Jürgens, Vorstand des BAPt e.V.; Ulrich Sollmann


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