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Leserinnenzuschrift:

Marianne Funk
Zum Wahlk(r)ampf der DPtV-
muss man einen unfairen Praxisanstellungsvertrag wirklich verteidigen?

Seit längerer Zeit engagiere ich mich für die Interessen von Nachwuchspsychotherapeutinnen und –psychotherapeuten. Ich berichte in geschlossenen Mailinglisten, das sind angemessene Foren für die Belange des Berufsstandes.

In diesem Zusammenhang habe ich im Juni 2009 über den unfairen Praxisanstellungsvertrag einer Berufsfunktionärin berichtet, die nur 18,96 brutto pro Behandlungsstunde gezahlt hat,
zusätzlich die gesetzliche Lohnfortzahlung aussetzte und Geld für Patientenabsagen einbehielt. Im Ergebnis hat die Funktionärin 899.- Euro brutto bezahlt, die Angestellte hat
dafür 13 Behandlungsstunden wöchentlich geleistet. Mehr als 70 % der Einnahmen wurden
einbehalten.

Die angestellte Psychotherapeutin klagte vor dem Arbeitsgericht auf Rückzahlung des einbehaltenen Gehaltes bei Urlaub, Krankheit und Patientenabsagen. Der Prozess endete mit
einem Vergleich, nachdem sich die beklagte Funktionärin gegenüber ihrer ehemaligen Angestellten zur Erfüllung sämtlicher Forderungen verpflichtete hatte. So ließ sich ein Urteil
vermeiden.

Mir liegen sowohl der fragliche Arbeitsvertrag als auch die Schriftsätze des Prozesses vor.
Der Sachverhalt ist eindeutig ist und lässt keinerlei Interpretationsspielraum zu. Meine
Stellungnahmen erfolgten ausschließlich in geschlossenen Mailinglisten. Zudem habe ich weder den Namen der Beklagten genannt, noch den Verband, in dem sie Funktionärin ist.

Trotzdem wurde und werde ich mit vollem Namen auf der Homepage der Deutschen
Psychotherapeutenvereinigung (DPtV Landesgruppe Baden-Württemberg) – dies ist der
Verband – in ehrabschneidender Weise der Verleumdung bezichtigt, es wird versucht, mein
Engagement lächerlich zu machen und mir wird unterstellt, mein Motiv sei der Kammer-Wahlkampf.

(Per Link nachzulesen)

Wie ein solcher Stil und Inhalt mit den von den Verfassern selbst angemahnten „Regeln der
Fairness und des guten Stils auch bei Konflikten“ in Einklang zu bringen sein könnte, ist mir
rätselhaft. Ich erlebe das Vorgehen auch als eine Warnung an den Nachwuchs, dem man
vorführt, wie man mit unliebsamen Kritikerinnen umgeht.

So sehr ich Verständnis dafür habe, dass es für einen Verband äußerst unangenehm ist, wenn
sich herausstellt, dass eine Spitzenfunktionärin gegen die erklärten Ziele des Verbandes verstößt, so wenig Verständnis habe ich dafür, wenn ein Fehlverhalten in merkwürdiger Solidarität gedeckt oder geleugnet wird, und wenn jemand, der Fehlverhalten publik macht, zum Angriffsziel wird. Ein solcher – meiner Meinung nach missverstandener Corpsgeist wäre ein Hindernis für die gesamte DPtV, sich glaubhaft für alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten einzusetzen.

Der Wahlkampfvorwurf erscheint mir absurd. Geschlossene Mailinglisten haben eine viel zu geringe Reichweite und nur ein Bruchteil der Listenteilnehmer wusste, um wen es sich handelt. Ein Verband, der der solide gearbeitet hat, muss das Fehlverhalten einer einzelnen Funktionärin nicht befürchten, man hätte sich vom Vertrag distanzieren können.

Am 21.8.09 hatte ich den verantwortlichen Unterzeichnern Friedrich Gocht und Mareke de Brito Santos-Dodt und den DPtV-KollegInnen angeboten, sich anhand der Akten selbst ein Bild zu machen, da ich davon ausging, dass sie falsch informiert wurden und gutgläubig waren. Am 19.9. forderte ich erneut dazu auf. Nichts geschah. Das diffamierende Pamphlet wurde bis heute (21.10.09) nicht von der Homepage des DPtV entfernt.

Aus diesem Grund sehe ich mich gezwungen, Friedrich Gocht und Mareke de Brito Santos-Dodt auf diesem Weg um die Beantwortung der folgenden Fragen zu bitten:

1. Welche meiner Äußerungen rechtfertigt den – auch juristisch – schwerwiegenden Vorwurf der Verleumdung?

2. Wird dieser Vorwurf aufrechterhalten?

3. Wollen die DPtV-KollegInnen wirklich diesen unfairen Vertrag decken?

4. Woher kommt die Behauptung, dass es eine „bei Vertragsabschluß vereinbarte großzügig pauschalierte jährliche Sonderzahlung für Urlaub und Krankheit“ gegeben habe? Die Aktenlage widerspricht der Behauptung.

5. Woher kommt die Behauptung, dass es sich um keinen Anstellungsvertrag gehandelt habe? Die Aktenlage widerspricht der Behauptung.

6. Wissen die Wahlkandidaten der NGL und der DPtV, was für einen Vertrag Ihr schützt und wie aggressiv Ihr dabei vorgeht?

Sollten sich die Vertreter der DPTV BaWü zur Antwort nicht imstande sehen, könnte sich der Verdacht nahe legen, dass ihre „Wahlkampfunterstellung“ eher auf sie zutrifft als auf mich.

Für mich ist die Angelegenheit viel zu schwerwiegend, um als Wahlkampfmunition zu dienen. Hier wird eine junge psychotherapeutische Kollegin um ihr angemessenes Arbeitseinkommen gebracht. Es ist niemandem damit geholfen, wenn der Sachverhalt verharmlost und geleugnet wird. Zwar steht mir nicht zu, der DPtV (Bund und BaWü) Ratschläge zu erteilen. Aber meiner Meinung nach besteht Anlass zu einer sehr ernsthaften und kritischen Auseinandersetzung mit der Funktionärin.

Auf alle Fälle bestärkt mich der Vorgang darin, mich weiter für die Interessen aller Mitglieder unserer Berufsgruppe einzusetzen. Wir sollten derartige Verträge in geschlossenen Mailinglisten innerhalb des Berufsstandes (v.a. psychotherapeuten@yahoo.de) besprechen. Ich ermutige junge Kolleginnen trotz der Angriffe, die Diskussion auch in die DPtV Mailingliste zu tragen.

Im Übrigen würde ich es gerade im Sinne des von der DPtV angemahnten „guten Stils“ für angemessen halten, wenn die DPtV nach Prüfung des Sachverhalts ihren diffamierenden Angriff aus ihrer Homepage entfernen und sich bei mir entschuldigen würde. Eine Frist bis zum 31. Oktober 2009 erscheint mir ausreichend.

Marianne Funk
Tübingen
21.10.2009

Text als pdf-Datei abrufbar


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