Leserinnenzuschrift:
Marianne Funk
Zum Wahlk(r)ampf der DPtV-
muss man einen unfairen Praxisanstellungsvertrag wirklich verteidigen?
Seit längerer Zeit engagiere ich mich für die
Interessen von Nachwuchspsychotherapeutinnen und –psychotherapeuten.
Ich berichte in geschlossenen Mailinglisten, das sind angemessene Foren
für die Belange des Berufsstandes.
In diesem Zusammenhang habe ich im Juni 2009 über
den unfairen Praxisanstellungsvertrag einer Berufsfunktionärin
berichtet, die nur 18,96 brutto pro Behandlungsstunde gezahlt hat,
zusätzlich die gesetzliche Lohnfortzahlung aussetzte und Geld
für
Patientenabsagen einbehielt. Im Ergebnis hat die Funktionärin
899.- Euro brutto bezahlt, die Angestellte hat
dafür 13 Behandlungsstunden wöchentlich geleistet.
Mehr als 70 % der Einnahmen wurden
einbehalten.
Die angestellte Psychotherapeutin klagte vor dem
Arbeitsgericht auf Rückzahlung
des einbehaltenen Gehaltes bei Urlaub, Krankheit und
Patientenabsagen. Der Prozess endete mit
einem Vergleich, nachdem sich die beklagte Funktionärin gegenüber
ihrer ehemaligen Angestellten zur Erfüllung sämtlicher
Forderungen verpflichtete hatte. So ließ sich
ein Urteil
vermeiden.
Mir liegen sowohl der fragliche Arbeitsvertrag als auch die Schriftsätze
des Prozesses vor.
Der Sachverhalt ist eindeutig ist und lässt keinerlei
Interpretationsspielraum zu. Meine
Stellungnahmen erfolgten ausschließlich in geschlossenen
Mailinglisten. Zudem habe ich weder den Namen der Beklagten
genannt, noch den Verband, in dem sie Funktionärin
ist.
Trotzdem wurde und werde ich mit vollem Namen auf der Homepage der Deutschen
Psychotherapeutenvereinigung (DPtV Landesgruppe Baden-Württemberg) – dies
ist der
Verband – in ehrabschneidender Weise der Verleumdung
bezichtigt, es wird versucht, mein
Engagement lächerlich zu machen und mir wird unterstellt,
mein Motiv sei der Kammer-Wahlkampf.
(Per Link nachzulesen)
Wie ein solcher Stil und Inhalt mit den von den Verfassern selbst
angemahnten „Regeln
der
Fairness und des guten Stils auch bei Konflikten“ in Einklang zu
bringen sein könnte, ist mir
rätselhaft. Ich erlebe das Vorgehen auch
als eine Warnung an den Nachwuchs, dem man
vorführt, wie man mit unliebsamen Kritikerinnen
umgeht.
So sehr ich Verständnis dafür habe, dass es für einen Verband äußerst
unangenehm ist, wenn
sich herausstellt, dass eine Spitzenfunktionärin gegen die erklärten
Ziele des Verbandes verstößt, so wenig
Verständnis habe ich dafür, wenn
ein Fehlverhalten in merkwürdiger Solidarität
gedeckt oder geleugnet wird, und wenn jemand,
der Fehlverhalten publik macht, zum Angriffsziel
wird. Ein solcher – meiner Meinung nach
missverstandener Corpsgeist wäre
ein Hindernis für die gesamte DPtV, sich
glaubhaft für
alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
einzusetzen.
Der Wahlkampfvorwurf erscheint mir absurd. Geschlossene
Mailinglisten haben eine viel zu geringe Reichweite
und nur ein Bruchteil der Listenteilnehmer wusste, um wen es sich handelt.
Ein Verband, der der solide gearbeitet hat, muss das Fehlverhalten
einer einzelnen Funktionärin nicht befürchten, man hätte
sich vom Vertrag distanzieren können.
Am 21.8.09 hatte ich den verantwortlichen Unterzeichnern
Friedrich Gocht und Mareke de Brito Santos-Dodt
und den DPtV-KollegInnen angeboten, sich anhand der Akten selbst ein
Bild zu machen, da ich davon ausging, dass sie falsch informiert wurden
und gutgläubig waren. Am 19.9. forderte ich erneut dazu auf.
Nichts geschah. Das diffamierende Pamphlet wurde
bis heute (21.10.09) nicht von der Homepage des DPtV entfernt.
Aus diesem Grund sehe ich mich gezwungen, Friedrich
Gocht und Mareke de Brito Santos-Dodt auf diesem
Weg um die Beantwortung der folgenden Fragen zu bitten:
1. Welche meiner Äußerungen rechtfertigt den – auch
juristisch – schwerwiegenden Vorwurf der Verleumdung?
2. Wird dieser Vorwurf aufrechterhalten?
3. Wollen die DPtV-KollegInnen wirklich diesen
unfairen Vertrag decken?
4. Woher kommt die Behauptung, dass es eine „bei Vertragsabschluß vereinbarte
großzügig
pauschalierte jährliche Sonderzahlung für
Urlaub und Krankheit“ gegeben habe? Die
Aktenlage widerspricht der Behauptung.
5. Woher kommt die Behauptung, dass es sich um
keinen Anstellungsvertrag gehandelt habe? Die
Aktenlage widerspricht der Behauptung.
6. Wissen die Wahlkandidaten der NGL und der
DPtV, was für einen Vertrag
Ihr schützt und wie aggressiv Ihr dabei vorgeht?
Sollten sich die Vertreter der DPTV BaWü zur Antwort nicht imstande
sehen, könnte sich der Verdacht nahe legen,
dass ihre „Wahlkampfunterstellung“ eher
auf sie zutrifft als auf mich.
Für mich ist die Angelegenheit viel zu schwerwiegend,
um als Wahlkampfmunition zu dienen. Hier wird
eine junge psychotherapeutische Kollegin um ihr angemessenes Arbeitseinkommen
gebracht. Es ist niemandem damit geholfen, wenn der Sachverhalt verharmlost
und geleugnet wird. Zwar steht mir nicht zu, der DPtV (Bund und BaWü)
Ratschläge
zu erteilen. Aber meiner Meinung nach besteht Anlass zu einer sehr
ernsthaften und kritischen Auseinandersetzung mit der Funktionärin.
Auf alle Fälle bestärkt mich der Vorgang darin, mich weiter
für
die Interessen aller Mitglieder unserer Berufsgruppe
einzusetzen. Wir sollten derartige Verträge
in geschlossenen Mailinglisten innerhalb des
Berufsstandes (v.a. psychotherapeuten@yahoo.de)
besprechen. Ich ermutige junge Kolleginnen trotz der Angriffe, die
Diskussion auch in die DPtV Mailingliste zu tragen.
Im Übrigen würde ich es gerade im Sinne des von der DPtV
angemahnten „guten
Stils“ für angemessen halten, wenn
die DPtV nach Prüfung
des Sachverhalts ihren diffamierenden Angriff
aus ihrer Homepage entfernen und sich bei mir
entschuldigen würde.
Eine Frist bis zum 31. Oktober 2009 erscheint
mir ausreichend.
Marianne Funk
Tübingen
21.10.2009
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