Ein Pionier für die Psychotherapie lebt nicht
mehr
Dr. Franz-Rudolf Faber,
Pionier der stationären, aber auch
ambulanten Psychotherapie,
ist im Alter von 90 Jahren gestorben.
Faber war Gründungschefarzt der Clemens-August-Klinik
in Neuenkirchen-Vörden, deren Namensgeber
Kardinal Graf von Galen, Clemens-August, Bischof von Münster war.
Neben seiner Arbeit an der Klinik ist Faber zudem für
seinen
Kommentar „Faber-Haarstrick“ bekannt.
Gemeinsam mit dem 1997 verstorbenen Rudolf Haarstrick
kommentierte Franz-Rudolf Faber die Psychotherapie-Richtlinien
in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Mehr dazu:
http://www.neue-oz.de/information/noz_print/osnabruecker_land/24858464.html
Im Vorwort zur 5. Auflage des "Faber
- Haarstrick"
- Kommentar Psychotherapie-Richtlinien schreiben die späteren
Herausgeber
Faber, Dahm, Kallinke über ihre Sorge,
dass in der weiteren Entwicklung
"*die Verantwortlichkeit für die Gesamtbehandlung
bisher nicht klar festgelegt worden ist,
* die Begutachtungskompetenz auf Therapeuten ausgedehnt
werden soll, deren Qualifikation für die Beurteilung der Gesamtbehandlung
eines Patienten, insbesondere hinsichtlich somatischer und psychiatrischer
Anteile, allgemein in Zweifel gezogen werden muß."
Inwieweit hier der uralte ärztliche
Vorbehalt gegenüber "nichtärztlichen" Psychotherapeuten
auf die "nichtärztlichen"
Gutachterinnen
und Gutachter übertragen wird, bedarf der Rückfrage und der
weiteren Diskussion. Bei einigen psychoanalytischen Gutachterinnen und
Gutachtern
stellt sich gelegentlich die Frage, ob sie bei der Differentialindikation
eine besonders gut begründete Nachweispflicht erwarten, wenn Behandlerinnen
und Behandler sich für eine tiefenpsychologisch fundierte statt
einer analytischen Psychotherapie entscheiden; dies aber nicht
umgekehrt einfordern, obwohl eine tiefenpsychologisch fundierte Therapie
in der Regel die kostengünstigere ist. Schließlich
wäre
zu prüfen,
ob, um Wartezeiten und Kosten einzusparen, bei sich in Ausbildung befindenden
Kolleginnen
und Kollegen die Begutachtung der Anträge nicht durch die anerkannten
Supervisorinnen und Supervisoren durchgeführt werden kann.
Damit soll das Gutachterverfahren nicht
grundsätzlich in Frage gestellt werden, zumal andere Formen der Wirtschaftlichkeitsprüfung
unabsehbare Gefahren für die Psychotherapeuten in der gesetzlichen
Krankenversicherung mit sich bringen könnten.
Warum ist die Debatte um das Gutachterverfahren
- insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt - sehr problematisch? Eine Replik
auf Initiativen zur Abschaffung des Gutachterverfahrens veröffentlichte Elisabeth
Schneider-Reinsch vom Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp).
Link zu dieser Replik: http://www.bvvp.de/qualitaet/gut-stell.htm
Frau
Schneider-Reinsch war seit 1983 im Delegationsverfahren für
Verhaltenstherapie tätig. Durch die engen Bewilligungsschritte für
VT hat sie im Jahr durchschnittlich 35 Langzeittherapieanträge bzw.
Verlängerungsanträge (auch für verhaltenstherapeutische
Gruppen) gestellt. Sie kennt also die Mühsal der Antragsstellung
einschließlich der schlechten Honorierung der oftmals am Wochenende
stattfindenden Antragsarbeit. Sie ist keine Gutachterin und hat keine
Ambitionen für diese Tätigkeit, so daß ihr keine persönliche
Bereicherung oder Interessenkollision nachgesagt werden kann.
Einen grundsätzlichen Überblick aus psychoanalytischer
Sicht über die Beteiligung von Psychotherapeuten, die keine Ärzte sind,
an der Krankenversorgung gibt ein Vortrag aus dem Jahr 1989: "Aus
der frühen
und gegenwärtigen Geschichte der
Psychoanalyse
und der Geschichte des Psychotherapeutengesetzes":
(Link zum
Vortrag)
Die "Berliner Blätter für Psychoanalyse und Psychotherapie"
regen an, diese Website für eine weitergehende
konstruktive Diskussion zum sog. "Gutachterverfahren" zu nutzen und
laden dazu herzlich ein.
Einsendungen sind erbeten an redaktion@bbpp.org .