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Ein Pionier für die Psychotherapie lebt nicht mehr


Dr. Franz-Rudolf Faber,
Pionier der stationären, aber auch ambulanten Psychotherapie,
ist im Alter von 90 Jahren gestorben.
Faber war Gründungschefarzt der Clemens-August-Klinik
in Neuenkirchen-Vörden, deren Namensgeber
Kardinal Graf von Galen, Clemens-August, Bischof von Münster war.

Neben seiner Arbeit an der Klinik ist Faber zudem für
seinen Kommentar „Faber-Haarstrick“
bekannt.
Gemeinsam mit dem 1997 verstorbenen Rudolf Haarstrick
kommentierte Franz-Rudolf Faber die Psychotherapie-Richtlinien
in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Mehr dazu:
http://www.neue-oz.de/information/noz_print/osnabruecker_land/24858464.html


Im Vorwort zur 5. Auflage des "Faber - Haarstrick" - Kommentar Psychotherapie-Richtlinien schreiben die späteren Herausgeber Faber, Dahm, Kallinke über ihre Sorge,

dass in der weiteren Entwicklung

"*die Verantwortlichkeit für die Gesamtbehandlung bisher nicht klar festgelegt worden ist,

* die Begutachtungskompetenz auf Therapeuten ausgedehnt werden soll, deren Qualifikation für die Beurteilung der Gesamtbehandlung eines Patienten, insbesondere hinsichtlich somatischer und psychiatrischer Anteile, allgemein in Zweifel gezogen werden muß."

Inwieweit hier der uralte ärztliche Vorbehalt gegenüber "nichtärztlichen" Psychotherapeuten auf die "nichtärztlichen" Gutachterinnen und Gutachter übertragen wird, bedarf der Rückfrage und der weiteren Diskussion. Bei einigen psychoanalytischen Gutachterinnen und Gutachtern stellt sich gelegentlich die Frage, ob sie bei der Differentialindikation eine besonders gut begründete Nachweispflicht erwarten, wenn Behandlerinnen und Behandler sich für eine tiefenpsychologisch fundierte statt einer analytischen Psychotherapie entscheiden; dies aber nicht umgekehrt einfordern, obwohl eine tiefenpsychologisch fundierte Therapie in der Regel die kostengünstigere ist. Schließlich wäre zu prüfen, ob, um Wartezeiten und Kosten einzusparen, bei sich in Ausbildung befindenden Kolleginnen und Kollegen die Begutachtung der Anträge nicht durch die anerkannten Supervisorinnen und Supervisoren durchgeführt werden kann.

Damit soll das Gutachterverfahren nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden, zumal andere Formen der Wirtschaftlichkeitsprüfung unabsehbare Gefahren für die Psychotherapeuten in der gesetzlichen Krankenversicherung mit sich bringen könnten.

Warum ist die Debatte um das Gutachterverfahren - insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt - sehr problematisch? Eine Replik auf Initiativen zur Abschaffung des Gutachterverfahrens veröffentlichte Elisabeth Schneider-Reinsch vom Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp).

Link zu dieser Replik: http://www.bvvp.de/qualitaet/gut-stell.htm

Frau Schneider-Reinsch war seit 1983 im Delegationsverfahren für Verhaltenstherapie tätig. Durch die engen Bewilligungsschritte für VT hat sie im Jahr durchschnittlich 35 Langzeittherapieanträge bzw. Verlängerungsanträge (auch für verhaltenstherapeutische Gruppen) gestellt. Sie kennt also die Mühsal der Antragsstellung einschließlich der schlechten Honorierung der oftmals am Wochenende stattfindenden Antragsarbeit. Sie ist keine Gutachterin und hat keine Ambitionen für diese Tätigkeit, so daß ihr keine persönliche Bereicherung oder Interessenkollision nachgesagt werden kann.

Einen grundsätzlichen Überblick aus psychoanalytischer Sicht über die Beteiligung von Psychotherapeuten, die keine Ärzte sind, an der Krankenversorgung gibt ein Vortrag aus dem Jahr 1989: "Aus der frühen und gegenwärtigen Geschichte der Psychoanalyse
und der Geschichte des Psychotherapeutengesetzes":


(Link zum Vortrag)

Die "Berliner Blätter für Psychoanalyse und Psychotherapie" regen an, diese Website für eine weitergehende konstruktive Diskussion zum sog. "Gutachterverfahren" zu nutzen und laden dazu herzlich ein.

Einsendungen sind erbeten an redaktion@bbpp.org .

 

 

 

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