Zurück

 

Sehr geehrter Herr Böttcher,

ich würde es begrüßen, wenn Sie die beigefügte "Öffentliche Erklärung" des Wissenschaftlichen Beirates der GwG zu dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21.11.06 zur Gesprächspsychotherapie in Ihren Verteiler stellen würden.

Mit Dank und freundlichen Grüßen

Karl-Otto Hentze

GwG Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie e.V. Köln
Fachverband für Psychotherapie und Beratung

Melatengürtel 125a · 50825 Köln
Telefon 0221 925908-11 · Telefax 0221 251276
E-Mail: hentze@gwg-ev.org · Internet: http://www.gwg-ev.org

 


GwG F a c h v e r b a n d · P s y c h o t h e r a p i e u n d B e r a t u n g
Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie e.V.
GwG Bundesgeschäftsstelle Melatengürtel 125a 50825 Köln

Öffentliche Erklärung des Wissenschaftlichen Beirates der GwG
zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
im Bewertungsverfahren über die Gesprächspsychotherapie
vom 21.11.2006

Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates der GwG haben den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Gesprächspsychotherapie weiterhin als Verfahren zu führen, das die Erfordernisse der Psychotherapie-Richtlinien nicht erfüllt, mit Befremden und Empörung zur Kenntnis genommen.

Aus ihrer Sicht stellen der Beschluss und die dazu angeführte Begründung einen Affront gegen die Fachwissenschaft dar und kommen einem wissenschaftspolitischen und gesundheitspolitischen Skandal gleich.

Festzustellen ist:

Der G-BA hat der Gesprächspsychotherapie eine laienhafte Verfahrensdefinition zugrunde gelegt, die falsch und unhaltbar ist. Die von dem G-BA vorgenommene Beschreibung von Theorie und Praxis der Gesprächspsychotherapie kann nur als Karikatur der international vertretenen und auch in Deutschland erforschten, gelehrten und praktizierten Gesprächspsychotherapie angesehen werden.

In den Tragenden Gründen für die Entscheidung des G-BA wird z. B. sachwidrig ausgeführt, das „therapeutische Agens" der Gesprächspsychotherapie sei die „Anerkennung durch den Psychotherapeuten".

Fachlich richtig ist, dass das „therapeutische Agens" der Gesprächspsychotherapie die Selbstexploration des Patienten ist. Deshalb sind in der Gesprächspsychotherapie alle therapeutischen Interventionen lege artis, die auf die Aktivierung des Selbstexplorationsprozesses gerichtet sind und den Patienten in seiner symptomüberwindenden Selbstaktualisierungstendenz unterstützen.

Der G-BA bewertet lediglich eine „klassische Gesprächspsychotherapie“ - die er noch dazu falsch verstanden hat - und damit nur Studien zu einer historischen Form der Gesprächspsychotherapie. Die erfolgreichen Weiterentwicklungen, Differenzierungen und methodischen Ausprägungen lässt er gänzlich unberücksichtigt.

In der Gesprächspsychotherapie wurden im Laufe ihrer über 60-jährigen Entwicklung auf der Grundlage der gesprächspsychotherapeutischen Persönlichkeits-, Störungs- undVeränderungstheorie unterschiedliche Anwendungsformen und methodische Varianten konzipiert, in ihrer Wirksamkeit geprüft und in der Praxis erfolgreich angewendet.

Einer Aufforderung des G-BA nachkommend haben die GPT-Fachverbände im März 2004 eine fachwissenschaftlich autorisierte Beschreibung der heute üblichen, in Deutschland gelehrten und angewendeten Methoden der Gesprächspsychotherapie vorgelegt.

Als methodische Ausprägungen der Gesprächspsychotherapie gelten unter anderem

die Prozess-Erlebnisorientierte Psychotherapie,
die Emotions-fokussierte Therapie und
die Zielorientierte Gesprächspsychotherapie.

Es handelt sich jeweils um wissenschaftlich begründete und praktisch erprobte, teils störungsspezifisch ausgerichtete Weiterentwicklungen der Behandlungsmethodik. Solche Weiterentwicklungen sind zum einen Ausdruck erkenntnisgeleiteten wissenschaftlichen Interesses, und sie korrespondieren zum anderen mit der gesellschaftlichen Realität, nach der sich Krankheitserscheinungen und damit Behandlungsanforderungen und Interventionsmethoden in Abhängigkeit von gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen verändern.

Der G-BA hat diese bedeutsamen und erfolgreichen Weiterentwicklungen und methodischen Ausprägungen der Gesprächspsychotherapie entgegen der eingebrachten Fachkompetenz nicht berücksichtigt. Damit verletzt er in eklatanter Weise seine ihm im § 2 SGB V übertragene Verpflichtung, „den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen“.

Die Missachtung der fachwissenschaftlich autorisierten Verfahrensbeschreibung ist besonders auch deshalb unverständlich, weil sich der G-BA damit über sämtliche Stellungnahmen fachkompetenter Dritter im Rahmen der Beschlussvorbereitung hinweg gesetzt hat, die die Gesprächspsychotherapie in Übereinstimmung mit den wissenschaftlichen Fachgesellschaften der Gesprächspsychotherapie kennzeichnen.

Dazu gehört insbesondere die Gesprächspsychotherapie-Beschreibung des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie, auf die in den Stellungnahmen der Bundespsychotherapeutenkammer und der Bundesärztekammer ausdrücklich Bezug genommen wird.

Der G-BA hat sich zudem bei der Bewertung der Gesprächspsychotherapie ausschließlich auf ihre Anwendung bei Erwachsenen beschränkt und die Behandlung von Kindern und Jugendlichen nicht berücksichtigt. Das Verfahren Gesprächspsychotherapie ist jedoch - wie alle anderen Psychotherapieverfahren - keiner Altersgruppe zuzuordnen. Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen erfolgt mit einer altersgerechten Methodik. Eine altersbezogene Einengung des Verfahrens ist fachlich in keiner Weise zu rechtfertigen.

Der G-BA hat des weiteren zur Beurteilung der Gesprächspsychotherapie ausschließlich Wirksamkeitsnachweise aus Vergleichsstudien heran gezogen und damit Möglichkeiten des Erkenntnisgewinns unter besonderer Beachtung der Klinischen Praxis und der Patientenperspektive nicht genutzt.

Zusammenfassend stellen die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates fest, dass das Verfahren Gesprächspsychotherapie durch den G-BA nicht sachgerecht bewertet worden ist. Sie haben sich in ihrer Erklärung nur auf die Ausführungen des G-BA zur Definition und zum Entwicklungsstand der Gesprächspsychotherapie konzentriert, weil sie für diese Bereiche in besonderer Weise Kompetenz und
Autorität besitzen. Von den Fachverbänden darf eine umfassende und detaillierte Stellungnahme zum Beschluss und seiner Begründung erwartet werden.

Hannover, den 04.12.2006
gez. Prof. Dr. Jürgen Kriz
Vorsitzender des Beirates

Tel.-Durchw.: 925908-11
Fax-Durchw.: 925908-15
Unser Zeichen: KOH - EBK
04.12.2006

Vorstand:
1. Vorsitzende
Helga Kühn-Mengel
2. Vorsitzende
Gisela Borgmann-Schäfer
Schriftführerin
Sylvia Rasch-Owald
Schatzmeister
Alfons Bonus
Bildungswesen
Gerhard Naß
Bundesgeschäftsführer
Karl-Otto Hentze
Wissenschaftlicher Beirat
Prof. Dr. Reinhard Tausch
Prof. Dr. Anna Auckentahler
Prof. Dr. Michael Behr
Prof. dr. Klaus Fröhlich-Gildhoff
Prof. Dr. Inge Frohburg
Prof. Dr. Herbert Goetze
Prof. Dr. Klaus Heinerth
Prof. Dr. Mark Helle
Dr. Stefan Jacobs
Prof. Dr. Jürgen Kriz
Prof. Dr. Hans -Jürgen Luderer
Prof. Dr. Helmut Pauls
Prof. Dr. Eleonore Ploil
Prof. Dr. Klaus Sander
Prof. Dr. Gert-Walter Speierer
Prof. Ursula Straumann
Prof. Dr. Dieter Tscheulin
Prof. Dr. Dr. Günter Zurhorst

Melatengürtel 125a
D-50825 Köln
Tel. 0049-221 92 59 08-0
Fax 0049-221 25 12 76
e-mail: gwg@gwg-ev.org
http://www.gwg-ev.org

Der oben wiedergegebene Text im pdf-Format


Zurück