Sehr geehrter Herr Böttcher,
ich würde es begrüßen, wenn Sie die beigefügte "Öffentliche
Erklärung" des Wissenschaftlichen Beirates der GwG zu dem Beschluss
des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21.11.06 zur Gesprächspsychotherapie in Ihren Verteiler stellen würden.
Mit Dank und freundlichen Grüßen
Karl-Otto Hentze
GwG Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie
e.V. Köln
Fachverband für Psychotherapie und Beratung
Melatengürtel 125a · 50825 Köln
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GwG F a c h v e r b a n d · P s y c
h o t h e r a p i e u n d B e r a t u n g
Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie
e.V.
GwG Bundesgeschäftsstelle Melatengürtel 125a 50825 Köln
Öffentliche Erklärung
des Wissenschaftlichen Beirates der GwG
zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
im Bewertungsverfahren über die Gesprächspsychotherapie
vom 21.11.2006
Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates
der GwG haben den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA),
die Gesprächspsychotherapie weiterhin als Verfahren zu führen,
das die Erfordernisse der Psychotherapie-Richtlinien nicht erfüllt,
mit Befremden und Empörung zur Kenntnis genommen.
Aus ihrer Sicht
stellen der Beschluss und die dazu angeführte Begründung
einen Affront gegen die Fachwissenschaft dar und kommen einem wissenschaftspolitischen
und gesundheitspolitischen Skandal gleich.
Festzustellen ist:
Der G-BA hat der Gesprächspsychotherapie
eine laienhafte Verfahrensdefinition zugrunde gelegt, die falsch und
unhaltbar ist. Die von dem G-BA vorgenommene Beschreibung von Theorie
und Praxis der Gesprächspsychotherapie kann nur als Karikatur
der international vertretenen und auch in Deutschland erforschten,
gelehrten und praktizierten Gesprächspsychotherapie angesehen werden.
In den Tragenden Gründen für die
Entscheidung des G-BA wird z. B. sachwidrig ausgeführt, das „therapeutische
Agens" der
Gesprächspsychotherapie sei die „Anerkennung
durch den Psychotherapeuten".
Fachlich richtig
ist, dass das „therapeutische
Agens" der Gesprächspsychotherapie die Selbstexploration
des Patienten ist. Deshalb sind in der Gesprächspsychotherapie
alle therapeutischen Interventionen lege artis, die auf die Aktivierung
des Selbstexplorationsprozesses gerichtet
sind und den Patienten in seiner symptomüberwindenden
Selbstaktualisierungstendenz unterstützen.
Der G-BA bewertet lediglich eine „klassische Gesprächspsychotherapie“ -
die er noch dazu falsch verstanden hat - und damit
nur Studien zu einer historischen Form der Gesprächspsychotherapie.
Die erfolgreichen Weiterentwicklungen, Differenzierungen und methodischen
Ausprägungen lässt er gänzlich unberücksichtigt.
In der Gesprächspsychotherapie wurden
im Laufe ihrer über 60-jährigen
Entwicklung auf der Grundlage der gesprächspsychotherapeutischen
Persönlichkeits-,
Störungs- undVeränderungstheorie unterschiedliche
Anwendungsformen und methodische Varianten konzipiert,
in ihrer Wirksamkeit geprüft
und in der Praxis erfolgreich angewendet.
Einer Aufforderung des G-BA nachkommend haben die
GPT-Fachverbände
im März 2004 eine fachwissenschaftlich autorisierte
Beschreibung der heute üblichen,
in Deutschland gelehrten und angewendeten Methoden
der Gesprächspsychotherapie vorgelegt.
Als
methodische Ausprägungen der Gesprächspsychotherapie
gelten unter anderem
die Prozess-Erlebnisorientierte Psychotherapie,
die Emotions-fokussierte Therapie und
die Zielorientierte Gesprächspsychotherapie.
Es handelt sich jeweils um wissenschaftlich
begründete und praktisch
erprobte, teils störungsspezifisch
ausgerichtete Weiterentwicklungen der
Behandlungsmethodik. Solche Weiterentwicklungen
sind zum einen Ausdruck
erkenntnisgeleiteten wissenschaftlichen
Interesses, und sie korrespondieren zum
anderen mit der gesellschaftlichen Realität,
nach der sich Krankheitserscheinungen
und damit Behandlungsanforderungen und
Interventionsmethoden in Abhängigkeit
von gesellschaftlichen und kulturellen
Entwicklungen verändern.
Der G-BA hat diese bedeutsamen und erfolgreichen
Weiterentwicklungen und methodischen
Ausprägungen
der Gesprächspsychotherapie
entgegen der eingebrachten Fachkompetenz
nicht berücksichtigt.
Damit verletzt er in eklatanter Weise
seine ihm im § 2 SGB V übertragene
Verpflichtung, „den
medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen“.
Die Missachtung der fachwissenschaftlich autorisierten
Verfahrensbeschreibung ist besonders
auch deshalb unverständlich, weil sich der G-BA damit über
sämtliche Stellungnahmen fachkompetenter
Dritter im Rahmen der Beschlussvorbereitung
hinweg gesetzt hat, die die Gesprächspsychotherapie
in Übereinstimmung
mit den wissenschaftlichen Fachgesellschaften
der Gesprächspsychotherapie
kennzeichnen.
Dazu gehört insbesondere die Gesprächspsychotherapie-Beschreibung
des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie,
auf die in den Stellungnahmen der Bundespsychotherapeutenkammer
und der Bundesärztekammer ausdrücklich Bezug genommen wird.
Der G-BA hat sich zudem bei der Bewertung der
Gesprächspsychotherapie
ausschließlich auf ihre Anwendung
bei Erwachsenen beschränkt
und die Behandlung von Kindern und Jugendlichen
nicht berücksichtigt. Das Verfahren
Gesprächspsychotherapie ist jedoch
- wie alle anderen Psychotherapieverfahren
- keiner Altersgruppe zuzuordnen. Die
Behandlung von Kindern und Jugendlichen
erfolgt mit einer altersgerechten Methodik.
Eine altersbezogene Einengung des Verfahrens
ist fachlich in keiner Weise zu rechtfertigen.
Der G-BA hat des weiteren zur Beurteilung der
Gesprächspsychotherapie
ausschließlich Wirksamkeitsnachweise
aus Vergleichsstudien heran gezogen und
damit Möglichkeiten des Erkenntnisgewinns
unter besonderer Beachtung der Klinischen Praxis
und der Patientenperspektive nicht genutzt.
Zusammenfassend stellen die Mitglieder des
Wissenschaftlichen Beirates fest, dass
das Verfahren Gesprächspsychotherapie
durch den G-BA nicht sachgerecht bewertet
worden ist. Sie haben sich in ihrer Erklärung nur auf die Ausführungen
des G-BA zur Definition und zum Entwicklungsstand
der Gesprächspsychotherapie konzentriert,
weil sie für diese Bereiche
in besonderer Weise Kompetenz und
Autorität besitzen. Von den Fachverbänden
darf eine umfassende und detaillierte Stellungnahme
zum Beschluss und seiner Begründung
erwartet werden.
Hannover, den 04.12.2006
gez. Prof. Dr. Jürgen Kriz
Vorsitzender des Beirates
Tel.-Durchw.: 925908-11
Fax-Durchw.: 925908-15
Unser Zeichen: KOH - EBK
04.12.2006
Vorstand:
1. Vorsitzende
Helga Kühn-Mengel
2. Vorsitzende
Gisela Borgmann-Schäfer
Schriftführerin
Sylvia Rasch-Owald
Schatzmeister
Alfons Bonus
Bildungswesen
Gerhard Naß
Bundesgeschäftsführer
Karl-Otto Hentze
Wissenschaftlicher Beirat
Prof. Dr. Reinhard Tausch
Prof. Dr. Anna Auckentahler
Prof. Dr. Michael Behr
Prof. dr. Klaus Fröhlich-Gildhoff
Prof. Dr. Inge Frohburg
Prof. Dr. Herbert Goetze
Prof. Dr. Klaus Heinerth
Prof. Dr. Mark Helle
Dr. Stefan Jacobs
Prof. Dr. Jürgen Kriz
Prof. Dr. Hans -Jürgen Luderer
Prof. Dr. Helmut Pauls
Prof. Dr. Eleonore Ploil
Prof. Dr. Klaus Sander
Prof. Dr. Gert-Walter Speierer
Prof. Ursula Straumann
Prof. Dr. Dieter Tscheulin
Prof. Dr. Dr. Günter Zurhorst
Melatengürtel 125a
D-50825 Köln
Tel. 0049-221 92 59 08-0
Fax 0049-221 25 12 76
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