Schließlich haben sie mich in die Welt gehoben,
damit ich das Licht der Welt erblicke.
Diese Frage muß man stellen, wenn man liest, daß Fotografen
ein Urheberrecht auf das Lichtbild haben, das ich bei Ihnen in Auftrag
gebe, um mich damit etwa im Internet für eine Stelle zu bewerben.
Rechtsanwälte und die Zeitschrift Test 06/2009 weisen darauf hin,
dass Fotografen über Rechtsanwälte kostspielige Abmahnungen
erteilen können, wenn der Fotograf keine Erlaubnis zur Veröffentlichung "meines" Bildes
erteilt hat.
Also: Nur noch mit dem Selbstauslöser der Kamera
arbeiten, denn mein Bild gehört evtl. nicht mir, sondern dem
Fotografen.
Aus „Kulturkritische Bemerkungen
der Berliner Blätter für Psychoanalyse und Psychotherapie“
„Du sollst Dir kein Bildnis machen…….“
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