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Prozesskostenhilfe
für das PiA-Berufungsverfahren in Berlin

(PiA = Psychotherapeuten in Ausbildung)

 

Lieber Herr Böttcher,

würden Sie die in der Anlage enthaltene Presseerklärung zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das PiA-Berufungsverfahren in Berlin bitte auf www.bbpp.de veröffentlichen? Vielen Dank.

Freundliche Grüße,
Kristina Siever

Datum: Mon, 15 Sep 2008 14:26:21 +0200
Von: Stefan Senkel <stefansenkel@web.de>,
Rechtsanwalt Senkel <Rechtsanwalt@stefansenkel.de>
Betreff: AW: Prozesskostenhilfe für Berufungsverfahren
über die Vergütung von PiA in Berlin/Brandenburg bewilligt!

Liebe Frau Siever,

in der Anlage übersende ich eine kurze Presseerklärung zur Prozeßkostenhilfe-Bewilligung für das
Berufungsverfahren des Berliner Klägers. Diese kann natürlich gern auf Internetseiten veröffentlicht oder über die jeweiligen Verteiler verschickt werden. Sofern ein anderes Format gewünscht ist, bitte eine kurze mail an mich. Ich hoffe, die Erläuterungen sind nicht zu juristisch und nachvollziehbar. Gern bin ich auch bereit, weitere KlägerInnen zu vertreten, die eine angemessene Vergütung einklagen wollen.

Über den Fort- und Ausgang des Falles werde ich berichten.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Senkel

Rechtsanwalt Stefan Senkel
Prenzlauer Allee 39/ Marienburger Straße 1
10405 Berlin
Tel: 030 - 60 40 61 80
Fax: 030 - 60 40 61 81
www.stefansenkel.de

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Stefan Senkel <stefansenkel@web.de>, Rechtsanwalt Senkel <Rechtsanwalt@stefansenkel.de>
Gesendet: 08.09.08 16:21:17
Betreff: Prozesskostenhilfe für Berufungsverfahren über die Vergütung von
PiA in Berlin/Brandenburg bewilligt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Interessierte,

das Landesarbeitsgericht hat nunmehr Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren des Berliner Klägers bewilligt, der eine Vergütung für die praktische Ausbildungszeit im Rahmen seiner Weiterbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten eingeklagt hat.

Das Gericht hat sich verhältnismäßig lange Zeit gelassen (das Urteil stammt aus Dezember 2007; die Begründung erfolgte im April 2008). Dies lässt darauf schließen, dass das Gericht die Sache ausgiebig geprüft hat und die Erfolgsaussichten positiv beurteilt. Sobald ich in der Sache etwas Neues erfahre komme ich auf die Angelegenheit zurück. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mich würde interessieren, welchen Stand das Verfahren in Göttingen hat.Wurde Berufung eingelegt? Über Infos und ggf. eine Urteilsabschrift des Berufungsurteils wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Senkel

Pressemitteilung

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