Lieber Herr Böttcher,
würden Sie die in der Anlage enthaltene Presseerklärung zur
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das PiA-Berufungsverfahren
in Berlin bitte auf www.bbpp.de veröffentlichen? Vielen Dank.
Freundliche Grüße,
Kristina Siever
Datum: Mon, 15 Sep 2008 14:26:21 +0200
Von: Stefan Senkel <stefansenkel@web.de>,
Rechtsanwalt Senkel <Rechtsanwalt@stefansenkel.de>
Betreff: AW: Prozesskostenhilfe für Berufungsverfahren
über die
Vergütung von PiA in Berlin/Brandenburg bewilligt!
Liebe Frau Siever,
in der Anlage übersende ich eine kurze Presseerklärung zur Prozeßkostenhilfe-Bewilligung
für das
Berufungsverfahren des Berliner Klägers. Diese kann natürlich
gern auf Internetseiten veröffentlicht oder über die jeweiligen
Verteiler verschickt werden. Sofern ein anderes Format gewünscht ist,
bitte eine kurze mail an mich. Ich hoffe, die Erläuterungen sind nicht
zu juristisch und nachvollziehbar. Gern bin ich auch bereit, weitere KlägerInnen
zu vertreten, die eine angemessene Vergütung einklagen wollen.
Über den Fort- und Ausgang des Falles werde ich
berichten.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Senkel
Rechtsanwalt Stefan Senkel
Prenzlauer Allee 39/ Marienburger Straße 1
10405 Berlin
Tel: 030 - 60 40 61 80
Fax: 030 - 60 40 61 81
www.stefansenkel.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Stefan Senkel <stefansenkel@web.de>, Rechtsanwalt Senkel <Rechtsanwalt@stefansenkel.de>
Gesendet: 08.09.08 16:21:17
Betreff: Prozesskostenhilfe für Berufungsverfahren über die Vergütung
von
PiA in Berlin/Brandenburg bewilligt!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Interessierte,
das Landesarbeitsgericht hat nunmehr Prozesskostenhilfe
für das Berufungsverfahren des Berliner Klägers bewilligt,
der eine Vergütung
für die praktische Ausbildungszeit im Rahmen seiner Weiterbildung
zum Psychologischen Psychotherapeuten eingeklagt hat.
Das Gericht hat
sich verhältnismäßig lange Zeit gelassen (das Urteil
stammt aus Dezember 2007; die Begründung erfolgte im April 2008).
Dies lässt darauf schließen, dass das Gericht die Sache ausgiebig
geprüft
hat und die Erfolgsaussichten positiv beurteilt. Sobald ich in der Sache
etwas Neues erfahre komme ich auf die Angelegenheit zurück. Für
Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Mich würde interessieren, welchen Stand das Verfahren
in Göttingen
hat.Wurde Berufung eingelegt? Über Infos und ggf. eine Urteilsabschrift
des Berufungsurteils wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Senkel
Pressemitteilung