Aus dem Bundestag:
Künftig bessere Anerkennung von Berufsqualifikationen
der Heilberufe
Ausschuss für Gesundheit
Berlin: (hib/MPI) Die Anerkennung von Berufsqualifikationen
der Heilberufe in der Europäischen Union soll erleichtert werden. Der Ausschuss
für Gesundheit verabschiedete am Mittwoch dazu mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke einen Gesetzentwurf der
Bundesregierung (16/5385) in geänderter Fassung. Die Fraktionen
von FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Mit dem
Gesetzentwurf soll eine entsprechende Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates (2005/36/EG) in deutsches Recht umgesetzt werden.
Deren Ziel ist es, Hindernisse bei der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit
zu beseitigen. So wird etwa geregelt, dass das Berufs- und Aufsichtsrecht
des Landes angewendet wird, in dem der Beruf ausgeübt wird. Mit
der Neuregelung werden berufliche Qualifikationen grundsätzlich
von den Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt. Werden die geforderten
Qualifikationen jedoch deutlich unterschritten, kann ein Ausgleichslehrgang
oder eine Eignungsprüfung verlangt werden. Die Änderungen,
die die Unions- und die SPD-Fraktion eingebracht hatten, beziehen sich
vorrangig auf Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit bei Unzuverlässigkeit
sowie auf die Vergleichbarkeit von Qualifikationen. Nach einer aktuellen
Untersuchung des Instituts für freie Berufe der Universität
Erlangen stellen die Heilberufe mit rund 300.000 Angehörigen den
größten Anteil der Freiberufler. Dazu zählen unter anderem Ärzte,
Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und Tierärzte.
Zum Gesetzentwurf