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Aus dem Bundestag:
Künftig bessere Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe
Ausschuss für Gesundheit

Berlin: (hib/MPI) Die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe in der Europäischen Union soll erleichtert werden. Der Ausschuss für Gesundheit verabschiedete am Mittwoch dazu mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/5385) in geänderter Fassung. Die Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Mit dem Gesetzentwurf soll eine entsprechende Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (2005/36/EG) in deutsches Recht umgesetzt werden. Deren Ziel ist es, Hindernisse bei der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit zu beseitigen. So wird etwa geregelt, dass das Berufs- und Aufsichtsrecht des Landes angewendet wird, in dem der Beruf ausgeübt wird. Mit der Neuregelung werden berufliche Qualifikationen grundsätzlich von den Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt. Werden die geforderten Qualifikationen jedoch deutlich unterschritten, kann ein Ausgleichslehrgang oder eine Eignungsprüfung verlangt werden. Die Änderungen, die die Unions- und die SPD-Fraktion eingebracht hatten, beziehen sich vorrangig auf Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit bei Unzuverlässigkeit sowie auf die Vergleichbarkeit von Qualifikationen. Nach einer aktuellen Untersuchung des Instituts für freie Berufe der Universität Erlangen stellen die Heilberufe mit rund 300.000 Angehörigen den größten Anteil der Freiberufler. Dazu zählen unter anderem Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und Tierärzte.

 

Zum Gesetzentwurf

 

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