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PRESSSEMITTEILUNG

Therapie nach Postleitzahl?
Techniker Krankenkasse fordert
Qualitätssicherung für Psychotherapie

Hamburg, 3. Februar 2010. Das reparaturbedürftige Auto kommt in die Werkstatt, wer es an den Zähnen hat, wendet sich an seinen Zahnarzt und wer eine kranke Seele hat, sucht Hilfe bei einem Psychotherapeuten. Doch anders als in der Werkstatt oder beim Zahnarzt, gibt es beim Therapeuten keinen detaillierten Kostenvoranschlag, der erklärt, was genau gemacht wird und auch kaum Möglichkeiten, die Wirksamkeit und Nebenwirkungen der Behandlungen zu überprüfen. Doch wie kann man sicher sein, die richtige therapeutische Unterstützung zu bekommen? Die Techniker Krankenkasse (TK) kritisiert, dass viele psychisch kranke Patienten in Deutschland nicht die Behandlung bekommen, die sie brauchen, sondern die, die der Therapeut vor Ort gerade im Angebot hat. Sie fordert eine bessere Qualitätssicherung für die Psychotherapie.

Wie wichtig eine solche Überprüfung wäre, zeigt eine Auswertung der TK. Die Krankenkasse hat sämtliche Behandlungen ihrer an Depression erkrankten Versicherten anonymisiert ausgewertet und kommt zu teilweise erstaunlichen Ergebnissen: "Im Raum Dortmund wurden die Patienten alle verhaltenstherapeutisch oder tiefenpsychologisch behandelt, in und um München bekommt dagegen fast jeder Dritte eine Psychoanalyse. Welche Therapie ein Patient bekommt, richtet sich also offenbar nicht primär nach seiner Diagnose oder seinem persönlichen Therapiebedarf, sondern danach, welche Therapeuten es vor Ort gibt und welche Therapierichtung sie vertreten oder - vereinfacht ausgedrückt - nach seiner Postleitzahl", erklärt Dr. Thomas Ruprecht, der bei der TK für das Modellvorhaben "Qualitätsmonitoring in der ambulanten Psychotherapie" verantwortlich ist. "Als Krankenkasse fragen wir uns natürlich, ob in Süddeutschland viel mehr Patienten eine Psychoanalyse benötigen als anderswo oder ob es im Ruhrgebiet vielleicht Patienten gibt, die eine Psychoanalyse bräuchten, aber nicht bekommen."

Auch der Umfang der Therapie ist laut TK weniger vom individuellen Bedarf der Patienten als vielmehr von der maximal von der Krankenkasse finanzierten Therapiestundenzahl abhängig.

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Anmerkung der "Berliner Blätter für Psychoanalyse und Psychotherapie":

Welche Therapie wissenschaftlich wirksam und wirtschaftlich ist, legt der so genannte "Gemeinsame Bundesausschuss" fest, ein öffentlich-rechtliches Selbstverwaltungsgremium der Ärzte und Krankenkassen, das im gesetzlichen Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums arbeitet. Derzeit gelten drei Therapien als nachweislich wirksam:

die analytische Psychotherapie,
die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,
die Verhaltenstherapie.

Die "reine" Psychoanalyse, wie sie im Artikel der TK aufgezählt wird, ist also kein sog. Richtlinienverfahren. Im TK-Artikel werden demnach "Psychoanalyse" und "Analytische Psychotherapie" verwechselt.

Fortsetzung:

http://www.tk-online.de/tk/pressemitteilungen/gesundheit-und-service/208654

 

Ergänzend hierzu zwei kritische Textstellen zur TK-Studie:

http://www.dgpt.de/dokumente/hessen/TK%20Modell.pdf

http://www.bbpp.de/Sasse-TK/tk-sasse.doc

Diskussion in der Mailliste der Berliner Blätter
http://de.groups.yahoo.com/group/psychotherapie
Subskription mit Mail an psychotherapie-subscribe@yahoogroups.de

Hinweis für die Redaktionen
Weitere Informationen rund um das Thema psychische Gesundheit enthält die Februar-Ausgabe des TK-Medienservice, der unter www.presse.tk-online.de zum Download steht.

erstellt am 03.02.10

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