PRESSSEMITTEILUNG
Therapie nach Postleitzahl?
Techniker Krankenkasse fordert
Qualitätssicherung
für
Psychotherapie
Hamburg, 3. Februar 2010. Das reparaturbedürftige Auto kommt in die
Werkstatt, wer es an den Zähnen hat, wendet sich an seinen Zahnarzt
und wer eine kranke Seele hat, sucht Hilfe bei einem Psychotherapeuten.
Doch anders als in der Werkstatt oder beim Zahnarzt, gibt es beim Therapeuten
keinen detaillierten Kostenvoranschlag, der erklärt, was genau gemacht
wird und auch kaum Möglichkeiten, die Wirksamkeit und Nebenwirkungen
der Behandlungen zu überprüfen. Doch wie kann man sicher sein,
die richtige therapeutische Unterstützung zu bekommen? Die Techniker
Krankenkasse (TK) kritisiert, dass viele psychisch kranke Patienten in
Deutschland nicht die Behandlung bekommen, die sie brauchen, sondern die,
die der Therapeut vor Ort gerade im Angebot hat. Sie fordert eine bessere
Qualitätssicherung für die Psychotherapie.
Wie wichtig eine solche Überprüfung wäre, zeigt eine Auswertung
der TK. Die Krankenkasse hat sämtliche Behandlungen ihrer an Depression
erkrankten Versicherten anonymisiert ausgewertet und kommt zu teilweise
erstaunlichen Ergebnissen: "Im Raum Dortmund wurden die Patienten
alle verhaltenstherapeutisch oder tiefenpsychologisch behandelt, in und
um München bekommt dagegen fast jeder Dritte eine Psychoanalyse. Welche
Therapie ein Patient bekommt, richtet sich also offenbar nicht primär
nach seiner Diagnose oder seinem persönlichen Therapiebedarf, sondern
danach, welche Therapeuten es vor Ort gibt und welche Therapierichtung
sie vertreten oder - vereinfacht ausgedrückt - nach seiner Postleitzahl",
erklärt Dr. Thomas Ruprecht, der bei der TK für das Modellvorhaben "Qualitätsmonitoring
in der ambulanten Psychotherapie" verantwortlich ist. "Als Krankenkasse
fragen wir uns natürlich, ob in Süddeutschland viel mehr Patienten
eine Psychoanalyse benötigen als anderswo oder ob es im Ruhrgebiet
vielleicht Patienten gibt, die eine Psychoanalyse bräuchten, aber
nicht bekommen."
Auch der Umfang der Therapie ist laut TK weniger vom individuellen
Bedarf der Patienten als vielmehr von der maximal von der Krankenkasse
finanzierten
Therapiestundenzahl abhängig.
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Anmerkung der "Berliner Blätter für Psychoanalyse und Psychotherapie":
Welche Therapie wissenschaftlich wirksam und wirtschaftlich
ist, legt der so genannte "Gemeinsame Bundesausschuss" fest, ein öffentlich-rechtliches
Selbstverwaltungsgremium der Ärzte und Krankenkassen, das im gesetzlichen
Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums arbeitet. Derzeit gelten
drei Therapien als nachweislich wirksam:
die analytische Psychotherapie,
die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,
die Verhaltenstherapie.
Die "reine" Psychoanalyse, wie sie im Artikel der TK aufgezählt wird,
ist also kein sog. Richtlinienverfahren. Im TK-Artikel werden demnach
"Psychoanalyse" und "Analytische Psychotherapie" verwechselt.
Fortsetzung:
http://www.tk-online.de/tk/pressemitteilungen/gesundheit-und-service/208654
Ergänzend hierzu zwei kritische Textstellen
zur TK-Studie:
http://www.dgpt.de/dokumente/hessen/TK%20Modell.pdf
http://www.bbpp.de/Sasse-TK/tk-sasse.doc
Diskussion in der Mailliste der Berliner Blätter
http://de.groups.yahoo.com/group/psychotherapie
Subskription mit Mail an psychotherapie-subscribe@yahoogroups.de
Hinweis für die Redaktionen
Weitere Informationen rund um das Thema psychische Gesundheit enthält
die Februar-Ausgabe des TK-Medienservice, der unter www.presse.tk-online.de zum Download steht.
erstellt am 03.02.10