Sehr geehrter Herr Böttcher,
für eine Veröffentlichung des beigefügten Schreibens
des Wissenschaftlichen Beirates der GwG
an die Patientenbeauftragte der
Bundesregierung
sowie die dazu herausgegebene Pressemitteilung wäre
ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Otto Hentze
GwG Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie
e.V.
Köln Fachverband für Psychotherapie und Beratung
Machtmissbrauch und Lobbypolitik
Wissenschaftler
fordern vom Gesundheitsministerium
Ersatzvornahme in Sachen Gesprächspsychotherapie
Köln: In einem offenen Brief vom 22. Januar 2008 wendet sich der
Wissenschaftliche Beirat
der "Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie" (GwG)
an die Patientenbeauftragte
der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel.
Vertreten durch ihren Sprecher,
Prof. Dr. Jürgen Kriz,
fordern die 19 Wissenschaftler des Beirats,
dass dem "angeblichen Bewertungsverfahren zur Gesprächspsychotherapie"
seitens
des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
" endlich ein Ende gesetzt
wird".
Dem G-BA werfen die Wissenschaftler vor, dass er das
Verfahren zu einer "Farce
verkommen" ließe und "Machtmissbrauch" mit seiner "Lobby-Politik" betreibe.
Der G-BA hatte am 20. Dezember 07 nicht – wie allgemein erwartet
worden war – die Gesprächspsychotherapie nach über 20
Jahren Annerkennungsprozedere endlich als Kassenleistung für die
Patienten zugelassen, sondern die Entscheidung wieder vertagt und die
Psychotherapie-Richtlinien geändert.
Gemeinsamer Bundesausschuss ignoriert Wissenschaft
Dem war vorausgegangen, dass der G-BA
im November 2006 beschlossen hatte, der Gesprächspsychotherapie die Kassenzulassung zu verweigern.
Als Begründung stellte der G-BA die Behauptung auf, dass von den
424 geprüften wissenschaftlichen Wirksamkeitsstudien nur eine
einzige seine Kriterien an Studienqualität erfülle.
Diese Entscheidung und ihre Begründung hatten national wie international
für Aufsehen gesorgt, da die 423 vom G-BA verworfenen Studien von
diversen Wissenschaftlergremien positiv bewertet worden waren. Nachdem
das Bundesministerium für Gesundheit den G-BA-Beschluss beanstandet
hatte, setzte die Bundespsychotherapeutenkammer nochmals ein Gutachterteam
an die Beurteilung der Studien. Auch diese Wissenschaftler kamen im November
2007 zu dem Ergebnis, dass "die Gesprächspsychotherapie alle
Voraussetzungen gemäß Psychotherapie-Richtlinien (erfüllt),
um als neues Psychotherapieverfahren zur vertragsärztlichen Versorgung
zugelassen zu werden". Doch der G-BA, in dem maßgebliche Vertreter
jener Verfahren sitzen, die mit der Gesprächspsychotherapie konkurrieren, änderte
daraufhin nicht seinen Beschluss, sondern er änderte die Psychotherapie-Richtlinien.
"Wir sehen in der Missachtung sachlich gerechtfertigter zugunsten
willkürlich zurechtgelegter Gründe einen interessengeleiteten
Machtmissbrauch", lautet daher der Vorwurf an den G-BA in dem Schreiben.
Verwiesen wird u. a. auf Studien, die belegen, dass auch solchen Patienten
mit Gesprächspsychotherapie geholfen werden konnte, bei denen die
derzeitig anerkannten Verfahren versagten.
Schaden für Patienten verhindern
Von der Patientenbeauftragten der Bundesregierung fordern
die Wissenschaftler daher, dass sie auf das Ministerium einwirke, die
Gesprächspsychotherapie
in Ersatzvornahme zuzulassen, damit der "Schaden, den die bisherige
Blockierung durch den G-BA für die Gesundheit der Patientinnen
und Patienten in Deutschland verursacht, nicht weiter vergrößert" werde.
Download:
Offener
Brief des Wissenschaftlichen Beirats GwG
an die Patientenbeauftragte
der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel
(PDF, 71KB)
Ansprechpartner für die Medien:
Prof. Dr. Kriz, Universität Osnabrück, Telefon 0541-969 4727
Karl-Otto Hentze, Bundesgeschäftsführer GwG, Telefon: 0221-925908-11
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